„Fordert das Stimmrecht, denn über das Stimmrecht geht der Weg der Selbstständigkeit und Ebenbürtigkeit der Frau.“

Hedwig Dohm

Mit diesen Worten forderte die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm 1873 den Einsatz ihrer Gleichgesinnten für das Wahlrecht der Frauen.

1891 nahm die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), die auch heute noch im Bundestag sitzt, als erste Partei die Forderung nach der vollen staatsbürgerlichen Gleichberechtigung für Frauen in ihr Wahlprogramm auf, die auch das Stimmrecht für Frauen einschloss.

Im Gegensatz zu den Sozialdemokratinnen, die eine „gesellschaftliche Umwälzung“ verfolgten, versuchten bürgerliche Aktivistinnen eher schrittweise Einfluss zu gewinnen und setzten sich unter anderem primär für bessere Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten ein. Das führte dazu, dass sich keine einheitlich Gruppe bildete, sondern einzelne Untergruppen in die sich die Frauenrechtlerinnen aufspalteten.

Die Stimmen werden lauter

Mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts wurden die Stimmen der Aktivistinnen lauter, so gründete sich 1902 in Hamburg der deutsche Verein für Frauenstimmrecht. Ab 1908 durften Frauen dann offiziell politischen Parteien beitreten.

Am 19. März 1911 fand der erste internationale Frauentag statt, auch hier war die Forderung des Frauenwahlrechts ein zentrales Thema. Damit wurde der 19. März zum „Kampftag“ für das Frauenwahlrecht.

Als der erste Weltkrieg (1914-1918) ausbrach, hofften viele Frauen, dass sie sich durch Dienste am Vaterland ihr Wahlrecht „verdienen“ könnten. 1917 wurden sie jedoch enttäuscht. Zwar kündigte Kaiser Wilhelm II. in seiner Osterbotschaft eine „Demokratisierung des Wahlrechts an“, doch die Frauen fanden dabei keinerlei Erwähnung. In Reaktion darauf schlossen sich verschiedene Untergruppen der Frauenrechtsbewegung zusammen und setzten durch Zusammenarbeit in einem breiten Bündnis die Politik immer mehr unter Druck.

Ziel erreicht

Am 12. November 1918 wurde dann das gleiche, geheime, direkte und allgemeine Wahlrecht für alle männlichen und weiblichen Personen angekündigt.

Der 30. November 1918 besiegelte es – das aktive und passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland trat in Kraft. Das bedeutete, dass Frauen von nun an wählen und gewählt werden durften. 

Ein entscheidender Aspekt für dieses Ereignis war auch die Novemberevolution 1918, unmittelbar nach dem Ende des ersten Weltkrieges. Der Kaiser dankte ab und am 9. November 1918 rief Philipp Scheidemann die Republik aus. Deutschland wandelte sich von einer Monarchie zur ersten Form einer Demokratie – die Geburtsstunde der Weimarer Republik. 

Teil dieser Demokratie war auch das Wahlrecht für Frauen und die generelle Absenkung des Wahlalters von 25 auf 20 Jahre. Von nun an waren also alle deutschen Frauen und Männer ab 20 Jahren wahlberechtigt, wie es zuvor nur bei einzelnen Landtagswahlen der Fall war. 

Das erste Mal wählen

Nur zwei Monate später, am 19. Januar 1919, konnten die Frauen dann bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung das erste Mal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – und taten dies auch. Bei der Wahl nutzen 82% der Frauen ihr Wahlrecht, 300 Frauen kandidierten und es zogen 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament ein.

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